Sofortmaßnahmen, wenn Wasser im Keller steht
- Strom aus: Sicherungen für den Keller abschalten, bevor Sie den Raum betreten. Wasser und Elektrik sind lebensgefährlich.
- Nicht durch Abwasser waten: Kommt das Wasser aus Bodenabläufen oder dem WC, ist es Abwasser. Gummistiefel, Handschuhe, Hautkontakt vermeiden.
- Fotos und Video: Wasserstand, betroffene Gegenstände, Eintrittsstelle. Das ist Ihre Grundlage für die Versicherung.
- Versicherung anrufen: Schaden melden, bevor Sie aufräumen – und fragen, was dokumentiert werden soll.
- Wasser abpumpen erst, wenn es draußen sinkt: Steht das Grundwasser hoch, kann ein leergepumpter Keller Auftrieb bekommen und die Bodenplatte reißen.
- Trocknung organisieren: Innerhalb von 48 Stunden beginnt Schimmel zu wachsen. Bautrockner und Fachbetrieb frühzeitig anfragen.
Beim Auspumpen gilt: erst dann, wenn draußen der Wasserstand gesunken ist – sonst drückt Grundwasser nach und der Boden hebt sich. Anschließend Schaden fotografieren und der Versicherung melden: Nässe durch Rückstau aus der Kanalisation ist über die Wohngebäude- bzw. Hausratversicherung nur gedeckt, wenn Elementarschäden mitversichert sind. Drückendes Wasser von außen ist ein Fall für Drainage und Leckageortung, nicht für die Rohrreinigung.
Woher kommt das Wasser? Drei Wege
1. Rückstau aus dem Kanal: Das Wasser tritt aus Bodenabläufen, Duschen oder WCs im Keller aus. Der öffentliche Kanal ist überlastet und drückt zurück. Schutz: Rückstausicherung oder Hebeanlage. Ohne sie zahlt die Versicherung oft nicht oder nur gekürzt.
2. Oberflächenwasser: Das Wasser läuft über Kellertreppe, Lichtschächte, Garagenzufahrt oder Kellerfenster hinein. Schutz: erhöhte Aufkantungen, druckwasserdichte Lichtschachtabdeckungen, Rückstausichere Abläufe an Kellertreppen, Gefälle vom Haus weg.
3. Grund- und Hangwasser: Das Wasser drückt durch Wände und Bodenplatte oder kommt über eine überlastete Drainage. Typisch in Hanglagen und bei hohem Grundwasserstand. Schutz: funktionierende Drainage, dichte Kelleraußenwände, ggf. Pumpensumpf.
Oft wirken mehrere Wege zusammen. Eine Kamera- und Dichtheitsprüfung von Grundleitung und Drainage zeigt, welche Rolle die Leitungen spielen.
Vorsorge, die wirklich schützt
- Rückstausicherung einbauen und jährlich warten lassen
- Hebeanlage für genutzte Kellerräume mit WC
- Drainage spülen und mit der Kamera prüfen – verschlammte Drainagen sind ein häufiger, unsichtbarer Grund für nasse Keller
- Dachrinnen und Fallrohre freihalten – bei Starkregen läuft sonst das Dachwasser an der Hauswand herunter
- Lichtschächte und Kellertreppen gegen Oberflächenwasser sichern
- Wertvolles im Keller erhöht lagern, Elektrik über Rückstauebene
- Elementarschadenversicherung prüfen – Rückstau und Starkregen sind meist nicht in der Standard-Gebäudeversicherung enthalten
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Häufige Fragen
Die normale Wohngebäudeversicherung deckt Leitungswasserschäden, aber nicht Starkregen, Rückstau oder Grundwasser. Dafür braucht es eine Elementarschadenversicherung – und die verlangt in der Regel eine funktionierende Rückstausicherung.
In der Regel nicht. Der Schutz gegen Rückstau ist nach den Entwässerungssatzungen Sache des Grundstückseigentümers. Kanäle sind für normale Regenereignisse bemessen, nicht für Starkregen.
So schnell wie möglich. Nach etwa 48 Stunden beginnt Schimmelbildung, Estrich und Dämmung saugen sich voll. Technische Trocknung durch einen Fachbetrieb ist bei durchfeuchtetem Estrich oder Wänden unverzichtbar.
